Mehr Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

Das Mietrecht wurde geändert: Vermieter können jetzt leichter einen säumigen Mieter aus der Wohnung werfen. Dafür dürfen Mieter in einigen Gebieten auf geringere Mietsteigerungen hoffen. Nachfolgend ein Überblick zu den neuen Regeln.

Mit der Änderung des Mietrechts zum 1. Mai 2013 gelten sowohl für Mieter als auch für Vermieter neue Regeln:

Energetische Modernisierung

Lässt der Vermieter die Immobilie so modernisieren, dass der Vermieter am Ende Energie spart, darf der Vermieter eine höhere Miete verlangen. Ausnahme: Der Mieter weist nach, dass er ein Härtefall ist, der die Mieterhöhung nicht tragen kann. Durch die energetische Modernisierung kann jedoch grundsätzlich die Miete steigen, während aber die Nebenkosten sinken. Nach dem Gesetz ist eine Solaranlage, die Wasser erhitzt, ein Grund für eine Mieterhöhung. Eine Anlage, mit der nur Strom erzeugt und ins Netz eingespeist wird, jedoch nicht. Während einer energetischen Modernisierung darf der Mieter drei Monate lang die Miete nicht mindern, selbst wenn er Lärm und Dreck oder ein Gerüst vor seinem Fenster dulden muss. Der Vermieter allerdings muss die Modernisierung mindestens drei Monate vorher ankündigen und dem Mieter mitteilen, wie sich die Kosten für die Miete und die Betriebskosten entwickeln werden.

Contracting

Hatte ein Vermieter bisher eine Zentralheizung im Keller und kauft nun die Wärme beispielsweise bei einem Fernwärmelieferanten ein, so kann er diese sogenannten Contractingkosten anstelle der Heizkosten auf den Mieter umlegen. Allerdings darf die Umstellung für den Mieter nicht teurer werden und muss rechtzeitig angekündigt werden.

Mietnomaden

Zieht ein Mieter ein, der die Miete nicht zahlt, so muss eine Räumungsklage jetzt schneller von einem Gericht bearbeitet werden als andere Zivilprozesse. Auch wenn der Mieter die Kaution nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen. Kommt es zur Räumung, muss der Gerichtsvollzieher nun nicht mehr die Möbel des Mieters abtransportieren und einlagern. Der Vermieter haftet jedoch für diese Gegenstände – aber nur begrenzt. Hier empfiehlt sich, den Einzelfall mit einem Rechtsanwalt zu prüfen. Der Gerichtsvollzieher kann die Wohnung jetzt auch dann räumen, wenn er den Mieter nicht antrifft, sondern stattdessen ein unbekannter Dritter die Tür öffnet.

Ballungsräume

Die Landesregierungen können in Ballungsräumen, in denen Wohnraum knapp ist, die Mieter zusätzlich schützen. Erstens: Wird ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt, können die Mieter über zehn Jahre vor einer Kündigung durch Eigenbedarf geschützt werden. Zweitens: Mieterhöhungen können in diesen Regionen mit 15 statt 20 Prozent in Relation zur Vergleichsmiete gedeckelt werden.

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