Reformiertes Punkteregister – „Fahreignungsregister“ – tritt ab morgen in Kraft

Ab 1. Mai gilt das neue Punktesystem für Verkehrssünder. Das Wichtigste in Kürze: Verstöße werden mit einem bis drei Punkten geahndet, bisher waren es bis zu sieben Punkte. Dafür ist der Führerschein schon nach acht statt 18 Punkten weg. Punkte verjähren unabhängig von neuen Eintragungen und können freiwillig abgebaut werden: Wer höchstens fünf Punkte hat, kann einmal innerhalb von fünf Jahren an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dadurch einen Punkt loswerden. Bestehende Punkte werden automatisch umgerechnet. Die kostenlose Auskunft über den neuen Punktestand erfolgt nach Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wer einen Personalausweis mit Datenchip hat, kann den Punktestand auch online anfordern.

 

Für mehr Info: www.bmvi.de

 

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