Einfach erklärt: Was ist ein Mischfonds?
Zinsanlagen werfen kaum noch Erträge ab. Gleichzeitig schreckt das Auf und Ab an den Aktienmärkten viele Anleger ab. Eine häufig genannte Empfehlung sind Mischfonds. Lesen Sie hier, was sich hinter diesem Begriff verbirgt.
So wie andere Fonds wird auch der Mischfonds von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegt und angeboten. Dazu sammelt die Gesellschaft Gelder der Anleger für den Fonds ein, bündelt sie und investiert dann in vorher festgelegte Anlagebereiche. Bei einem Mischfonds gibt es dabei eine wichtige Besonderheit: Hier wird der Anlagebereich nicht von vornherein auf nur eine Anlageklasse eingegrenzt. Mischfonds können Anlageklassen wie Aktien, Rentenpapiere und Geldmarkttitel, aber auch Währungen oder Rohstoffe enthalten. Je nach Einschätzung des Fondsmanagers werden die Anteile unterschiedlich hoch gewichtet. Bei steigenden Aktienmärkten kann er verstärkt in chancenreiche Aktien investieren, bei turbulenten Märkten kann er eine Umverteilung in stabilere Anlagen vornehmen, die weniger Risiken aufweisen. So könnte der verantwortliche Fondsmanager bei sehr flexiblen Konzepten das Mischfondsportfolio etwa aus 60 Prozent Aktien, 20 Prozent Anleihen und 20 Prozent Geldmarkttiteln zusammensetzen. Bei einer negativen Einschätzung zu Aktien reduziert er den Anteil zum Beispiel auf 20 Prozent und erhöht den Anteil an Rentenpapieren und Geldmarkttiteln auf jeweils 40 Prozent.
Grundsätzlich gilt: Durch die sehr flexiblen Ausgestaltungsmöglichkeiten können Mischfonds für fast alle Chance-Risiko-Profile konzipiert werden. Überdies erreichen sie über die Investition in mehrere Anlageklassen eine sehr breite Streuung der Anlage. Trotz der erhöhten Flexibilität unterliegen natürlich auch Mischfonds Wertschwankungen. Damit verbundene Verluste können nicht ausgeschlossen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss das Fondsvermögen von ihrem eigenen Vermögen getrennt halten. Das bedeutet, dass selbst im Falle der Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die den Fonds aufgelegt hat, die Vermögensgegenstände des Fonds nicht in die Insolvenzmasse der Gesellschaft einfließen.
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