Ist die private Pflegeversicherung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz überflüssig?
Es antwortet Sabine Katzur, Produktmanagement Versicherungen:
Nein, leider nicht. Zwar will die Bundesregierung dafür sorgen, dass sich die Kinder von Pflegebedürftigen erst ab Einkünften von 100.000 Euro brutto im Jahr an den Pflegekosten beteiligen müssen. Damit dürften die meisten unterhaltspflichtigen Angehörigen aus dem Schneider sein. Aber ein Zugriff auf das Vermögen und die Rente des Pflegebedürftigen erfolgt nach wie vor. Wer also noch etwas vererben möchte, tut heute gut daran, privat vorzusorgen.
Die Ministerrunde der Großen Koalition hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz im August verabschiedet. Jetzt muss noch der Bundestag sein Okay geben. Die neue Einkommensgrenze von jährlich 100.000 Euro liegt deutlich über den bestehenden Beträgen. Aktuell gilt als Richtwert ein Einkommen von 21.600 Euro netto für Alleinstehende und 38.800 Euro netto pro Jahr für Familien. Einkünfte, die darüber liegen, müssen unter bestimmten Bedingungen für die Pflege der Bedürftigen abgetreten werden. Das neue Gesetz soll 2020 in Kraft treten. Es entlässt viele Angehörige aus der finanziellen Verantwortung für pflegebedürftige Eltern oder erwachsene Kinder. Sozialverbände begrüßen die Gesetzesnovelle nicht nur als notwendige finanzielle Entlastung, sondern auch als überfällige Wertschätzung von Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen. Viele ältere Menschen gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, um ihre Kinder finanziell nicht an den Kosten zu beteiligen.
Dieser Artikel erschien auch im MBS-Kundenmagazin sans souci, Ausgabe Herbst 2019.
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