SEPA: Übergangsfrist ist vorbei

Ab 1. Februar 2016 werden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr Geschichte sein. Überweisungen im einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum, SEPA genannt (Single Euro Payments Area), sind dann nur noch mit der sogenannten IBAN möglich, der internationalen Kontonummer (International Bank Account Number). An die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl rückt nun verpflichtend die IBAN, die aus dem Länderkennzeichen (DE), einer zweistelligen Prüfziffer und der Bankleitzahl und Kontonummer zusammengesetzt ist.

 

Die Möglichkeit der automatischen Konvertierung der Empfängerdaten auf die IBAN wird es nur noch bis zum 31. Januar 2016 geben. Danach müssen alle Überweisungen mit der IBAN des Zahlungsempfängers ausgefüllt werden. Hier hilft unser IBAN-Rechner.

 

Ein unvollständig oder gar falsch ausgefüllter Zahlungsauftrag kann nach dem 1. Februar 2016 durch die Kreditinstitute nicht mehr ausgeführt werden – egal, ob online oder beleghaft. Mit der Umstellung auf das neue System im Jahre 2014 wurden einheitliche Standards beim bargeldlosen Zahlungsverkehr in fast ganz Europa geschaffen. Für Zahlungen in die Teilnehmerländer entfallen seitdem die kostspieligeren Auslandsüberweisungen, und die Zahlungen sind bereits am nächsten Geschäftstag gebucht.

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