Geschenkt vom Chef: vermögenswirksame Leistungen

Die Zinsen sind weiterhin niedrig. Umso attraktiver sind vermögenswirksame Leistungen, denn dieses Sparkapital schenkt Dir Dein Chef.

Geschenktes Geld einfach links liegen lassen? Unvorstellbar, sagst Du vielleicht. Und doch verzichten nach wie vor viele Arbeitnehmer auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die ihnen zustehen. Über 20 Millionen abhängig Beschäftigte in Deutschland erhalten VL als Beitrag zum Vermögensaufbau. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind dabei. Wie es in Deinem Betrieb aussieht und wie hoch der Betrag ist, steht im Tarifvertrag oder ist durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Bis zu 40 Euro monatlich sind drin.

So bekommst Du VL
Du schließt – zum Beispiel bei uns – einen VL-Vertrag ab und erhältst dazu ein Schreiben, das Du Deinem Arbeitgeber vorlegst. Darin steht, wohin das Geld fließen soll. Von nun an überweist Dein Arbeitgeber die VL monatlich auf den VL-Vertrag. Wir zeigen Dir gern, wie Du Deine VL am besten investierst. Denn dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

So kannst Du beispielsweise Deine VL anlegen:

  • Bausparvertrag – damit sparst Du Eigenkapital zum Kauf einer Immobilie an und sicherst Dir zugleich ein zinsgünstiges Baudarlehen.
  • Aktienfondssparplan – hier hast Du höhere Renditechancen, aber auch Verlustrisiken.
  • Betriebliche Altersvorsorge – in manchen Branchen ist dies die einzig mögliche Form für VL.

So hilft der Staat mit
Du hast ein geringes Einkommen? Dann beteiligt sich auch der Staat mit Zulagen an Deinem Vermögensaufbau – vorausgesetzt, Du legst Deine VL in einem Fondssparplan oder einem Bausparvertrag an. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Bausparverträgen 9 Prozent der jährlichen Sparleistung (von maximal 470 Euro), wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro nicht übersteigt. Bei Aktienfondssparplänen liegt sie bei 20 Prozent der jährlichen Sparleistung (von maximal 400 Euro), wenn das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigt.

Wenn Du die Arbeitnehmersparzulage erhältst, kannst du nach sieben Jahren Laufzeit über das Kapital verfügen. VL-Sparer ohne staatliche Förderung kommen auch vorher an ihr angespartes Geld.

Komm vorbei und lass Dich beraten: www.mbs.de/filialfinder.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert