Expertenrat: Ich möchte meinen Nachlass endlich regeln. Ist für mich als Verheirateter mit Kindern das „Berliner Testament“ zu empfehlen?

Es antwortet Michael Hartmann, VermögensCenter Havelland:

 

Geht es darum, die Erbschaft zu regeln, entscheiden sich viele Ehepaare für das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Zudem bestimmen sie einen Schlusserben für den Fall, dass beide Ehepartner versterben. Das können beispielsweise gemeinsame Kinder sein. Der letzte Wille kann durch einen Notar aufgesetzt werden oder selbst verfasst werden. Dafür muss er von einem Ehepartner handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben werden. Der andere Partner setzt seine Unterschrift dazu. Beliebt ist das Berliner Testament deshalb, weil es viele Vorteile bietet. So kann beispielsweise der überlebende Partner über das gesamte Vermögen verfügen, eine möglicherweise konfliktträchtige Erbengemeinschaft mit den Kindern wird vermieden. Heiratet der Hinterbliebene erneut, bleiben die Kinder die Begünstigten, wenn sie als Schlusserben eingesetzt sind, denn ein Berliner Testament kann nach dem Tod des Ehepartners nicht mehr verändert werden, es sei denn, es wurden darin entsprechende Ausnahmen festgehalten. Neben diesen positiven Aspekten bringt ein Berliner Testament jedoch auch Nachteile mit sich. So kann bei großen Vermögen eine unnötig hohe Erbschaftssteuer fällig werden. Der Hintergrund: Kinder können den Freibetrag von 400.000 Euro zwei Mal beanspruchen. Nach dem Tod der Mutter und nach dem Tod des Vaters. Beim Berliner Testament erbt jedoch ein Elternteil. Im Gegenzug verfällt der Steuerfreibetrag für das Kind. Möglicherweise muss zunächst die Witwe oder der Witwer an den Fiskus zahlen und nach dessen Tod die Kinder noch einmal. Um das zu umgehen, könnte man für die Kinder beispielsweise ein Teilerbe oder ein Vermächtnis festlegen. Grundsätzlich lässt sich das Berliner Testament durch zusätzliche Klauseln flexibler gestalten. Bindungen können dadurch aufgehoben oder eingeschränkt werden. Solche komplexen Details sollten jedoch immer mit einem Steuerexperten beraten werden. Auch Notare und Rechtsanwälte beraten hierzu konkret.

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