Expertenrat: Stimmt es, dass Spareinlagen bei der Sparkasse nur bis 100.000 Euro abgesichert sind?

Es antwortet Stefanie Klandt, VermögensCenter Lübben:

 

Nein, das ist nicht richtig. Als Kunde der Sparkassen brauchen Sie sich auch bei größeren Vermögen keine Sorgen machen, denn die MBS ist sehr sicher und solide aufgestellt. Zudem sind Ihre Spareinlagen durch die Institutssicherung der Sparkassen in unbegrenzter Höhe abgesichert. Das bestätigt auch die Stiftung Finanztest in ihrer Ausgabe vom Februar 2016 (test.de/einlagensicherung). Dieses Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe wurde bereits in den 1970er Jahren gegründet. Seitdem hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Einleger entschädigt werden und ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar zu einer Insolvenz gekommen. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. In der nachgelagerten gesetzlichen Einlagensicherung haben Sie als Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz, das zum 3. Juli 2015 in Kraft trat.

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