Lebensversicherung: Halten Sie das Bezugsrecht auf dem Laufenden

eingestellt von Cornelia Kuhlmey am 10. März 2016 | Kategorie: Allgemein

Lebensversicherung: Halten Sie das Bezugsrecht auf dem Laufenden

Versicherungen, die man vor Jahren abgeschlossen hat, verliert man schnell aus dem Blick. So fristen in manchen Haushalten Versicherungsscheine ein unbeachtetes Dasein in einem Aktenordner. Dies gilt sicher auch für die eine oder andere Lebensversicherung. Bei Abschluss der Versicherung hat der Versicherungsnehmer jemanden benannt, der im Fall seines Todes die Auszahlung erhalten soll. In den meisten Fällen wird das der Lebenspartner oder ein naher Angehöriger gewesen sein, vielleicht eine gemeinnützige Organisation. Doch mit einer Hochzeit oder einer Scheidung, aber eventuell auch mit der Geburt eines Kindes kann sich die Vorstellung ändern, an wen das Geld fließen soll.

Wer sicherstellen möchte, dass die Leistung auch beim Wunschadressaten ankommt, sollte dann das Bezugsrecht ändern. Dies gilt ebenfalls für Adress- oder Namensänderungen des Bezugsberechtigten. Wichtig zu wissen: Ein namentliches Bezugsrecht steht sowohl über der gesetzlichen Erbfolge als auch über dem Testament. Ist kein Bezugsberechtigter benannt, wird die Auszahlung im Todesfall der Erbmasse zugeschlagen. Dann wird das Geld erst nach einer Prüfung der Erbberechtigung ausgezahlt.

Tipp: Wer alle seine finanziellen und persönlichen Unterlagen zusammenfassen möchte, kann das mit dem „Alles-geregelt-Buch“ tun. Es ist im Sparkassenshop erhältlich.

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