Diese Versicherungen können sich Paare teilen

Wenn ein Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht, bleibt ein Detail häufig unbeachtet: Was passiert mit den Versicherungen, wenn beide Partner bereits eine eigene Police haben?

Hausratversicherung
Ein Vertrag genügt. Der zum Zeitpunkt des Einzugs jüngere Vertrag kann aufgelöst werden. Der Versicherer erstattet den anteiligen Rest des Beitrags für das Versicherungsjahr. Unsere Empfehlung: Prüfen, ob die Versicherungssumme noch ausreicht. Denn häufig haben sich Wohnung und Haushalt mit dem Zusammenzug vergrößert. Dann besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Im Schadensfall würde dann nur ein Teil erstattet.

Haftpflichtversicherung
Ein Vertrag genügt. Der jüngere kann aufgelöst werden. Verheiratete Partner sind automatisch mitversichert. Ausnahme: Es handelt sich bisher um einen ausdrücklichen Single-Tarif. Paare ohne Trauschein sollten den Namen des Partners eintragen lassen. Zu beachten: Die Haftpflichtversicherung deckt bei einem Paar, das zusammenwohnt, üblicherweise keine gegenseitigen Schäden.

Rechtsschutzversicherung
Ein gemeinsamer Vertrag ist möglich. Ein unverheirateter Partner muss im Vertrag genannt sein. Kommt es allerdings zum Streit untereinander, zahlt die Versicherung nicht.

Autoversicherung
Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Das verlangt der Gesetzgeber. Bei der gemeinsamen Nutzung eines Fahrzeugs kann gespart werden, indem die Police auf den Partner mit dem besseren Schadensfreiheitsrabatt abgeschlossen wird. Bei einer gemeinsamen Nutzung können Alleinfahrerrabatte allerdings nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Unfallversicherung
Die Beiträge werden individuell nach Alter und Beruf des Versicherten ermittelt. Einige Versicherer gewähren einen Bonus, wenn beide Partner ihre Unfallversicherung bei ihnen abschließen.

 

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