Expertenrat: Ich möchte meine Wohnung barrierearm umbauen. Gibt es dafür eine Förderung?

Es antwortet Christoph Gelbrecht, VermögensCenter Dahme-Spreewald:

Treppenstufen oder eine hohe Kante in der Duschkabine können im Alter leicht zu Hindernissen werden. Abhilfe schaffen oft Umbauten. Der Begriff „barrierearm“ ist dabei gleichbedeutend mit „schwellenarm“ oder „barrierereduziert“. Welche Ausstattungsmerkmale zu einer solchen Wohnung gehören, ist gesetzlich nicht definiert. Im Gegensatz zu den Begriffen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine Wohnung barrierearm zu gestalten: sei es ein ebenerdiger Zugang zum Haus oder der Einbau von Rampen, Aufzügen, Treppenliften, bodentiefen Duschen oder hilfreicher Technik, zum Beispiel automatischer Rollläden. Auch der Abbau von Türschwellen oder das Verbreitern von Türen können dazugehören.

 

Das Programm „Altersgerecht umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum barrierefreien Umbau. Entweder als Kredit oder als Zuschuss. So bekommen Sie unabhängig von Ihrem Alter bis zu 50.000 Euro einen besonders günstigen Kredit. Aktuell liegt der effektive Jahreszins dafür bei 0,75 Prozent. Möchten Sie keinen KfW-Kredit aufnehmen, bietet sich ein Investitionszuschuss an. Der Bund stellt dafür in diesem Jahr 75 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Ein Plus von 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2016. Bis zu 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit können für Maßnahmen zur  Barrierereduzierung beantragt werden. Die Förderung richtet sich an private Eigentümer, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen möchten und mindestens 2.000 Euro investieren.

 

Natürlich reden unsere MBS-Experten gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen darüber, welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt.

 

Weitere Tipps unserer Experten gibt es hier.

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