DSGVO: Warum bittet mich die Sparkasse, in die neue Datenschutzvereinbarung einzuwilligen?
Es antwortet Kevin Wenger, VermögensCenter Havelland
Was bedeutet DSGVO?
Seit dem 25. Mai 2018 sind die Normen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anzuwenden, die unter anderem dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dient.
Warum soll ich in die Verarbeitung persönlicher Daten einwilligen?
Aus diesem Anlass bittet Sie Ihre Sparkasse um Ihre Einwilligung zu den neuen Regelungen zum Datenschutz. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie zu, dass die Sparkasse Ihre personenbezogenen Daten nutzen darf, um Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend noch besser beraten zu können.
Welche Vorteile bietet mir meine Einwilligung?
Ihre Einwilligung hat folgende Vorteile:
- Sie sind noch genauer darüber informiert, in welcher Art und zu welchem Zweck die Sparkasse Ihre Daten nutzt.
- Mit Ihrer Einwilligung helfen Sie uns dabei, für Sie noch besser zu werden und Ihre Wünsche schneller erfüllen zu können.
- So können wir Ihnen maßgeschneiderte Angebote unterbreiten – das spart Ihnen Zeit, reduziert die Werbeflut und bringt Ihnen viele Informationsvorteile.
Darüber hinaus können Sie sich jederzeit darüber informieren, welche Daten Ihre Sparkasse nutzt. Ihre Einwilligung können Sie ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Daten, die zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sind, darf Ihre Sparkasse auch ohne Ihre Zustimmung verarbeiten. Eine kompetente, individuelle Beratung sowie viele moderne Services würden ohne Ihre Einwilligung allerdings erschwert oder wären für Sie nicht verfügbar. Mehr Informationen finden Sie in unserem FAQ zur DGSVO.
Dieser Artikel erschien zuerst in unserer Sommer-Ausgabe der sanssouci.
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