DSGVO: Warum bittet mich die Sparkasse, in die neue Datenschutzvereinbarung einzuwilligen?

eingestellt von Daniela Toppel am 16. August 2018 um 09:46 Uhr | Kategorie: Allgemein

DSGVO: Warum bittet mich die Sparkasse, in die neue Datenschutzvereinbarung einzuwilligen?

Es antwortet Kevin Wenger, VermögensCenter Havelland

Was bedeutet DSGVO?

Seit dem 25. Mai 2018 sind die Normen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anzuwenden, die unter anderem dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung  personenbezogener Daten dient.

Warum soll ich in die Verarbeitung persönlicher Daten einwilligen?

Aus diesem Anlass bittet Sie Ihre Sparkasse um Ihre Einwilligung zu den neuen Regelungen zum Datenschutz. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie zu, dass die Sparkasse Ihre personenbezogenen Daten nutzen darf, um Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend noch besser beraten zu können.

Welche Vorteile bietet mir meine Einwilligung?

Ihre Einwilligung hat folgende Vorteile:

  • Sie sind noch genauer darüber informiert, in welcher Art und zu welchem Zweck die Sparkasse Ihre Daten nutzt.
  • Mit Ihrer Einwilligung helfen Sie uns dabei, für Sie noch besser zu werden und Ihre Wünsche schneller erfüllen zu können.
  • So können wir Ihnen maßgeschneiderte Angebote unterbreiten – das spart Ihnen Zeit, reduziert die Werbeflut und bringt Ihnen viele Informationsvorteile.

Darüber hinaus können Sie sich jederzeit darüber informieren, welche Daten Ihre Sparkasse nutzt. Ihre Einwilligung können Sie ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Daten, die zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sind, darf Ihre Sparkasse auch ohne Ihre Zustimmung verarbeiten. Eine kompetente, individuelle Beratung sowie viele moderne Services würden ohne Ihre Einwilligung allerdings erschwert oder wären für Sie nicht verfügbar. Mehr Informationen finden Sie in unserem FAQ zur DGSVO.

Dieser Artikel erschien zuerst in unserer Sommer-Ausgabe der sanssouci.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Kommentare


Kampfkobold schreibt am 08.03.2019 um 09:35 Uhr:

Warum werden die Daten der Kunden an biszu 33 Firmen gegeben, die diese dann ausführlich analysieren? Warum werden Kunden darüber nicht informiert? das ist Datenweitergabe an Dritte


Antwort von Cornelia Kuhlmey am 11.03.2019 um 14:33 Uhr:

Hallo Kampfkobold, die Bedenken können wir zwar nachvollziehen, doch es besteht kein Anlass zur Sorge. Selbstverständlich geben wir ohne ausdrückliche Kundeneinwilligung keine Daten an unsere Verbundpartner weiter. Das geschilderte Risiko einer anlasslosen Analyse Deiner Daten bei den Verbundpartnern kann daher nicht stattfinden. Vielmehr stellen wir unseren Verbundpartnern nur für den Fall eines Vertragsabschlusses von Dir in einer unserer MBS-Geschäftsstellen die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Daten zur Verfügung (z.B. wenn Du einen Versicherungsvertrag mit beispielsweise der ÖRAG abschließt oder ein Depot bei der DekaBank eröffnest). Hierfür gibt uns der Kunde mit seiner Unterschrift unter dem Vertrag die entsprechende Zustimmung zur Datenübermittlung an den entsprechenden Dienstleister/Verbundpartner.