Termin bei der Rentenversicherung – so bereitest Du Dich vor
Hast Du schon Dein Rentenkonto klären lassen? Es lohnt sich! Vereinbare einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung – und bringe wichtige Unterlagen mit.
Wenn Du als Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlst, steht Dir später eine Rente zu. Aber auch wer Kinder erzieht oder eine Berufsausbildung absolviert, bekommt dafür Rentenpunkte. Wenn Du wissen möchtest, ob die Deutsche Rentenversicherung alle nötigen Informationen von Dir hat, solltest Du Dein Rentenkonto klären lassen.
Einen Termin kannst Du ganz einfach auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Damit Dein Berater oder Deine Beraterin arbeiten kann, solltest Du wichtige Unterlagen mitbringen, beispielsweise:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über Beschäftigungszeiten, die in Deinem Versicherungskonto noch nicht erfasst wurden
- Geburtsnachweise für die Kinder
- Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, über Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
- Nachweise über Wehr- oder Zivildienst
- Nachweise über Berufsausbildungen, zum Beispiel den Lehrvertrag, Facharbeiterbrief oder Gesellenbrief
- Versicherungskarten und sogenannte Aufrechnungsbescheinigungen, also Nachweise über die Beiträge, die Du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast
- falls Du in Altersteilzeit arbeitest, den entsprechenden Vertrag
- den letzten Versicherungsverlauf der Rentenversicherung
Ohne Nachweis wird nichts berücksichtigt
Fehlende Unterlagen kannst Du nachreichen – falls Du diese hast oder anfordern kannst. Denn je länger die fehlenden Zeiten zurückliegen, desto schwieriger kann es werden, Nachweise zu erhalten. Arbeitgeber, Krankenkassen und Arbeitsagenturen müssen die Unterlagen nur für eine gewisse Zeit aufbewahren. Sind die Unterlagen erst einmal vernichtet, dann kannst Du die fehlenden Zeiten eventuell nicht mehr nachweisen. Diese Zeiten können bei Deiner Rente dann nicht berücksichtigt werden.
Der Berater oder die Beraterin der Deutschen Rentenversicherung rechnet für Dich beispielsweise auch aus, ob und wann Du vorzeitig in Rente gehen könntest und mit welchen Abschlägen Du dann rechnen müsstest.
Der Beitrag Termin bei der Rentenversicherung – so bereiten Sie sich vor erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.
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