Wie gründe ich eine Stiftung?

veröffentlicht am 15. Oktober 2019 | Kategorie: Allgemein

Wie gründe ich eine Stiftung?

Es antwortet Ronny Kucharski, VermögensCenter Potsdam

Warum werden Stiftungen gegründet?

Um eine Stiftung zu gründen, muss man nicht Hasso Plattner heißen. Mit über 20.000 Stiftungen in Deutschland bleibt das Stiften eines der erfolgreichsten Modelle, sich nachhaltig zu engagieren. Die Unterstützung und Förderung des Allgemeinwohles, die Wahrung des Lebenswerks oder der Erhalt persönlicher Wertevorstellungen sind für viele Gründer ein wesentlicher Antrieb. Steuerliche Vorteile und eine Möglichkeit, den Nachlass individuell zu regeln, können dazukommen.

Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung?

Doch bevor es mit dem Stiften losgehen kann, ist es sinnvoll, sich die wesentlichen Fragen zur Stiftungsgründung anzusehen. Stiften heißt nämlich erst einmal, ein Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Der Zweck der Stiftung kann dabei grundsätzlich frei gewählt werden. Schätzungsweise sind 95 Prozent aller Stiftungen gemeinnützig und fördern Bildung und Erziehung, Forschung und Wissenschaft oder die Kinder- und Jugendhilfe. Generell gilt, dass die Stiftung dem Gemeinwohl nicht entgegenstehen darf. Eine Stiftung gründen kann jeder, egal ob als Privatperson, Familie, Gruppe von Freunden oder als Unternehmen. Die einzige Voraussetzung ist die volle Geschäftsfähigkeit. Zur Gründung bedarf es einer Satzung, die generell den Namen, Sitz, Zweck, das Vermögen und die Bildung eines Vorstandes beinhaltet. Je nach Wunsch des Stifters gibt es dann unterschiedliche Formen der Stiftung, die dem gewünschten Zweck am ehesten nachkommen.

Gibt es Anforderungen an das Stiftungskapital?

Ein Mindestkapital für eine Stiftungsgründung ist nicht vorgeschrieben. Jedoch sollte das Stiftungsvermögen sich an dem Zweck orientieren, da prinzipiell lediglich die Erträge für die Stiftungsarbeit genutzt werden dürfen – kein leichtes Unterfangen in der derzeitigen Zinslandschaft. In eine Stiftung können Vermögenswerte jeder Art einfließen, wie zum Beispiel Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensbeteiligungen, Kunst und sonstige Sachwerte. Für die Detailklärung empfehlen wir den juristischen und steuerlichen Rat von Stiftungsexperten. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse greift beim Thema Stiftungen auf die Expertise ihrer Tochter Weberbank zurück. Dieser Artikel erschien auch im MBS-Kundenmagazin sans souci, Ausgabe Sommer 2019.

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