So besserst Du Deine Haushaltskasse über’s Internet auf

eingestellt von Cornelia Kuhlmey am 16. Januar 2020 | Kategorie: Allgemein

So besserst Du Deine Haushaltskasse über’s Internet auf

Du hast gut erhaltene Dinge, die Du per Kleinanzeige im Internet verkaufen möchtest? Das schont Ressourcen und findet immer mehr Anhänger. Einige Regeln solltest Du allerdings dabei beachten.

Die Haushaltskasse auffüllen und gleichzeitig nicht mehr genutzte Dinge loswerden – das klingt verlockend. Wie Dir das gelingen kann, hängt unter anderem von den angebotenen Dingen ab und der Zeit, die Du dafür investieren kannst.

  • Handys, Tablets, Notebooks: Es gibt zahlreiche Ankaufportale, die Dir gleich einen bestimmten Preis anbieten. Je jünger das Gerät, desto höher der Preis. Selbst nicht mehr nutzbare Geräte sind interessant, da die in ihnen verbauten Rohstoffe recycelt werden können.
  • Kleidung: Für gebrauchte Kleidung gibt es ebenfalls zahlreiche Ankaufportale. Wenn man Designerkleidung verkaufen möchte, ist es einen Versuch über Auktionsportale oder Flohmarktplattformen wert. Dort bekommt man für Einzelteile von bekannten Marken manchmal noch gute Preise geboten. Für günstige Kleidung ohne Label lohnt sich das jedoch meistens nicht. Hier bietet es sich an, diese einfach in großen Mengen zu verkaufen.
  • Möbel: Wenn Du Dich von Möbeln trennen möchtest, solltest Du auf Portalen inserieren, die Kaufwillige in Deiner näheren Umgebung ansprechen – und die dann selbst die Möbel bei Dir abholen würden.
  • Bücher und Spiele: Auch für diese Produkte gibt es Plattformen. Oft kann man direkt erfahren, zu welchem Preis die Plattform die Bücher und Spiele ankaufen würde, indem man zum Beispiel die ISBN eingibt.

Steuerpflicht beachten

Wer öfter Dinge per Kleinanzeige verkauft, wird gegebenenfalls steuerpflichtig. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Wenn Du einmalig entrümpelst und überflüssige Sachen verkaufst, ist dies in der Regel steuerfrei. Allerdings kann der Übergang zum gewerblichen Händler fließend sein, selbst wenn Du keinen Gewinn beim Verkauf erzielst. Es reichen der regelmäßige Verkauf von Dingen und die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Und diese macht das Finanzamt daran fest, wie viele Dinge Du in welchem Zeitraum verkaufst. Grundsätzlich können für Deine Verkäufe also Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen. Im Zweifel fragst Du Deinen Steuerberater.

Foto: dpa/Picture Alliance

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