Das müssen Unternehmen jetzt für ihre Finanzen wissen

eingestellt von Cornelia Kuhlmey am 3. April 2020 | Kategorie: Allgemein

Das müssen Unternehmen jetzt für ihre Finanzen wissen

Die aktuell besondere Situation führt zu Fragen und erzeugt in vielen Unternehmen finanzielle Engpässe. Die MBS will auch in dieser außerordentlichen Situation ein stabiler und verlässlicher Partner sein und ihre Firmenkunden bei der Bewältigung der finanziellen Folgen unterstützen.

 

An wen können Unternehmen sich wenden?

An den persönlichen Ansprechpartner in der MBS. Um eine schnelle Bearbeitung des Antrages zu gewährleisten, sind folgende Unterlagen wichtig:

  • Name/Firma, Kontonummer, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse
  • kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf das Unternehmen
  • endgültige Jahresabschlüsse/ Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung inklusive Summen- und Saldenliste per 31.12.2019
  • Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
  • Selbstauskunft (Formular gibt es beim Ansprechpartner)
  • Vorschlag für den Eigenbeitrag des Unternehmens.

Jede Unterstützung der MBS stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind dafür weitere Unterlagen und Informationen erforderlich. Im persönlichen Gespräch mit dem Berater, wird eine bedarfsgerechte Produktauswahl zur Lösung des Liquiditätsbedarfes getroffen, wobei gemeinsam folgende Fragen erörtert werden (Kundinnen und Kunden sollten sich darauf vorbereiten):

 

Welche Auswirkungen belasten die Liquidität des Unternehmens?

  1. Wie lange ist das Unternehmen von Umsatzausfällen betroffen (Angabe in Monaten)?
  2. Ist das Unternehmen von Forderungsausfällen betroffen (Auswirkung in Euro)?
  3. Welche Forderungen des Unternehmens werden verzögert gezahlt (Auswirkung in Euro)?
  4. Entfallen Lieferantenziele, so dass die Rechnungen früher zu bezahlen sind (Auswirkung in Euro)?
  5. Welche Betriebsmittel werden dringend für das Lager benötigt (Auswirkung in Euro)?
  6. Gibt es dringende Investitionen, die zur Erhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind?

 

Welche Maßnahmen entlasten die Liquidität des Unternehmens?

  1. Höhe der bereits beantragten Zuschüsse (Angabe in Euro)?
  2. Höhe an neuen Einlagen / Gesellschafterdarlehen (Angabe in Euro)?
  3. Wurden Steuerstundungen beantragt? ja /nein
  4. Höhe gestundeter Kreditraten (Angabe in EURO)?
  5. Wurde Kurzarbeitergeld beantragt? Ja / nein?
  6. Verlängerung von Zahlungszielen der Kreditoren des Unternehmens (Auswirkung in Euro)?

Sparkassen-Kunden mit Online-Banking können den Antrag auf ein KfW-Förderdarlehen alternativ auf unserer Webseite vorbereiten und uns online übermitteln.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

 ILB-Zuschuss „Soforthilfe – Brandenburg“ – Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg, Telefon: 0331 660-2211

Darlehen KfW-Sonderprogramm 2020“ – Antrag über die Hausbank

Darlehen und Zuschuss der Landwirtschaftlichen Rentenbank – Telefon: 069 2107-700

Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH – Damit sinnvolle Vorhaben nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern. Telefon: 0331 64963-0

Kurzarbeitergeld – Antrag bei der Arbeitsagentur durch Sie als Arbeitgeber

Steuerstundung 2020 – Die Beantragung muss bis zum 31. Dezember 2020 bei dem Finanzamt des Unternehmenssitzes erfolgen.

Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) – Corona-Virus: Unterstützung für Unternehmen

Industrie- und Handelskammer (IHK) Ost-Brandenburg -Informationsportal zur Corona-Pandemie

Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam – Coronavirus – Wichtige Infos im Überblick

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

Stand: 1. April 2020

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