Anleger müssen Freistellungsaufträge ergänzen

eingestellt von Cornelia Kuhlmey am 6. Januar 2016 | Kategorie: Allgemein

Freistellungsaufträge, die Ihr vor 2011 Eurem Geldinstitut erteilt haben, sind ab 2016 nicht mehr gültig, wenn sie keine Steueridentifikationsnummer enthalten. Handelt jetzt, wenn Ihr Eure Zinsen weiterhin steuerfrei erhalten wollt.

Jeder kann jährlich bis zu 801 Euro (Ehepaare und Mehr lesen