Jemand schuldet Dir etwas? So kommst Du an Dein Geld.

eingestellt von Cornelia Kuhlmey am 7. Dezember 2017 | Kategorie: Allgemein

Jemand schuldet Dir etwas? So kommst Du an Dein Geld.

Bei Mahnverfahren denken viele Menschen zuerst an Unternehmen oder Rechtsanwälte, die Geld eintreiben wollen. Doch auch Privatleuten kann es passieren, dass sie ihren Forderungen hinterherlaufen müssen. Sie haben dann wie eine Firma die Möglichkeit, ein Mahnverfahren zu starten.

So läuft ein Mahnverfahren ab

 

Mahne den Schuldner schriftlich. Setze ihm dabei eine konkrete Zahlungsfrist. Zahlt er nicht, gerät er in Verzug. Ab dann kannst Du Verzugszinsen verlangen. Außerdem darfst Du einen Ausgleich für Schäden verlangen, die durch die Zahlungsverzögerung entstanden sind.

Bleibt die Mahnung erfolglos, prüfe, ob der Schuldner überhaupt zahlen kann. Das lässt sich beispielsweise bei Insolvenzbekanntmachungen herausfinden.

Falls der Schuldner nicht offiziell pleite ist, kannst Du beim zuständigen Mahngericht ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren einleiten. Dazu brauchst Du weder einen Anwalt noch eine ausführliche Begründung. Das Formular für einen Mahnbescheid erhältst Du in jedem größeren Schreibwarenladen oder online hier. Sende das Dokument verschlüsselt und signiert an das Amtsgericht. Alternativ druckst Du es aus und schickst es per Post. Wichtig: Das Mahngericht prüft nur die formale Richtigkeit. Ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, jedoch nicht.

Das Gericht verlangt eine Gebühr, die abhängig von der Höhe der Forderung ist, mindestens aber 32 Euro. Das Geld musst Du erst einmal vorstrecken. Der Betrag wird auf Deine Forderung aufgeschlagen. Denn die Gebühren gehen zulasten des Schuldners.

Die säumige Partei hat nun drei Möglichkeiten:

  • Sie bezahlt die Forderungen und die Gebühren. Damit ist der Fall abgeschlossen.
  • Sie legt Widerspruch ein. Dann geht das Verfahren vor Gericht.
  • Sie reagiert nicht. Dann kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

 

Der Schuldner hat nun zwei Wochen Zeit, zu zahlen oder Einspruch einzulegen. Antwortet er nicht auf die Zustellung des Vollstreckungsbescheids, kannst du den Gerichtsvollzieher auf den Weg schicken. Der kann Wertsachen oder Konten pfänden.

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