Jacqueline Terlindens Immoblog: So läuft es beim Notar beim Verkauf einer Immobilie
Eigentlich wollte ich mich nochmal im letzten Jahr melden, aber ich sage Euch, ich habe das Gefühl, jetzt so richtig im Job angekommen zu sein.
So fing auch dieses Jahr bei mir ziemlich gut an. Ich war nämlich direkt am 3. Januar beim Notar, und wir haben einen Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus beurkundet. Wie es dazu kam…. Ich fang mal von vorne an:
Im Oktober habe ich mich mit den Hauseigentümern getroffen, es ging um eine Erbangelegenheit, das heißt, der Vater ist gestorben und hat seinen Töchtern sein Haus vererbt. Da beide Töchter bereits ein eigenes Haus haben und kein Interesse hatten, das Haus selber zu behalten, gab es nur noch die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen. Und so kam ich ins Spiel. Den weiteren klassischen Ablauf kennt Ihr bereits aus meinen anderen Blog-Beiträgen: Wie kommt die Immobilien zum Verkauf ins Netz? und 5 Interessenten-Typen bei einer Besichtigung.
Nachdem wir uns also für einen Kaufinteressenten entschieden haben, ging es nun um den Kaufvertrag. Dieser wird beim Notar beantragt. Der Notar schickt den Kaufvertrag dann an alle Vertragsparteien und man hat eine gewisse Frist (i. d. R. 2 Wochen), um den Vertrag zu prüfen. Dann geht man gemeinsam zum Notar.
In einem Kaufvertrag werden zum Beispiel folgende Punkte festgehalten:
- der eigentliche Vertragsgegenstand, also die Immobilie, mit Angaben zur Wohnfläche und Grundstücksgröße,
- der Zustand der Immobilie bei der Übergabe, z. B. besenrein oder möbliert,
- der Zeitpunkt der Übergabe, i. d. R. nach vollständiger Kaufpreiszahlung,
- der Kaufpreis (ist meistens nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig).
Im Notartermin liest der Notar den Kaufvertrag vor, und alle Vertragsparteien unterschreiben diesen anschließend. Wart Ihr schon einmal bei einer Beurkundung (so nennt man die Kaufvertragsunterzeichnung beim Notar)?
Es ist jedes Mal spannend zu sehen, wie schnell Notare lesen können. Ihr müsst Euch das so vorstellen, wie wenn man bei einem Film die Wiedergabegeschwindigkeit auf 1,75 erhöht. Jedes Mal ist es eine Herausforderung mitzulesen. Daher ist es auch sehr wichtig, den Kaufvertrag vorher schon einmal gelesen und geprüft zu haben.
Wie es nach dem Notartermin weitergeht, erzähle ich Euch gern beim nächsten Mal…
PS: In diesem speziellen Fall gab es noch eine kleine Besonderheit: Der Kaufinteressent, für den die Eigentümer sich entschieden haben, hatte den Kaufpreis nur in Kryptowährung. Wie damit umgegangen wird, war für mich neu. Fakt ist, dass aktuell Kryptowährung kein rechtliches Zahlungsmittel ist. Also baten wir den Käufer, den Kaufpreis in Euro umzuwandeln und dieses dann bis zum Notartermin nachzuweisen. Dies dient vor allem zur Sicherheit der Eigentümer, dass der Kaufpreis bezahlt werden kann.
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